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Anforderungen zur Annahme von elektronischen Rechnungen (Stand 06/2019)

Von VOLLMER werden nur elektronische Rechnungen angenommen, die bestimmte Bedingungen und Regeln erfüllen. Diese Regeln werden im nachfolgenden Abschnitt dargestellt. Die Annahme von elektronischen Rechnungen ist auf die Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH in Biberach beschränkt.

 

UNSERE ANFORDERUNGEN ZUR ANNAHME VON ELEKTRONISCHEN RECHNUNGEN ALS PDF-DOKUMENT

Regeln und Anforderungen (gültig ab dem 01.10.2013)

  1. Alle elektronischen Rechnungen müssen an folgende Email-Adresse versendet werden: invoices-vobi@vollmer-group.com
  2. Pro Rechnung muss eine separate Email versendet werden!
  3. Die elektronische Rechnung muss im PDF-Format vorhanden sein!
  4. Optionale Anhänge zusätzlich zur Rechnung (z.B. AGB, Lieferscheine, Montageberichte, Zeitnachweise, etc.) müssen in einer PDF-Datei zusammengefasst werden. Diese PDF-Datei muss den Namen „attachment.pdf“ haben.
  5. An die E-Mail dürfen somit maximal zwei Dateien angehängt werden: Rechnung (Dateiname frei wählbar) + Rechnungsanhang (zwingend: attachment.pdf)
  6. Alle weiteren Anhänge und Formate (.jpg, .tif …) werden ignoriert oder können zu Problemen beim Einlesen der Rechnung führen.
  7. Die Nichtbeachtung der Regeln kann dazu führen, dass Rechnungen nicht oder nur verzögert bearbeitet werden können.
  8. Kann eine Rechnung nicht bearbeitet werden, wird VOLLMER eine neue Rechnung anfordern.

    

Stand: 06/2019

Ihr Ansprechpartner

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AdresseVOLLMER WERKE Maschinenfabrik GmbH
Ehinger Straße 34
88400 Biberach/Riß