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Anforderungen zur Annahme von elektronischen Auftragsbestätigungen (Stand 06/2019)

Von VOLLMER werden nur elektronische Auftragsbestätigungen angenommen, die bestimmte Bedingungen und Regeln erfüllen. Diese Regeln werden im nachfolgenden Abschnitt dargestellt. Die Annahme von elektronischen Auftragsbestätigungen ist auf die Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH in Biberach beschränkt.

UNSERE ANFORDERUNGEN ZUR ANNAHME VON ELEKTRONISCHEN AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN ALS PDF-DOKUMENT

Regeln und Anforderungen (gültig ab dem 01.06.2019)

  1. Alle elektronischen Auftragsbestätigungen müssen an folgende Email-Adresse versendet werden: oc-vobi@vollmer-group.com
  2. Pro Auftragsbestätigung muss eine separate Email versendet werden!
  3. Die elektronische Auftragsbestätigung muss im PDF-Format vorhanden sein!
  4. Alle weiteren Anhänge und Formate (.jpg, .tif …) werden ignoriert oder können zu Problemen beim Einlesen der Auftragsbestätigung führen.
  5. Jede Bestellung ist unverzüglich, spätestens jedoch 4 Arbeitstage nach Eingang der Bestellung unter Angabe des taggenauen Liefertermins (nicht Kalenderwoche) zu bestätigen.
  6. Abweichende bzw. zusätzliche Informationen wie Preiserhöhungen, Zeichnungsänderungen, etc. können auf der Auftragsbestätigung und in der E-Mail nicht mehr berücksichtigt und akzeptiert werden. Diese Informationen müssen uns separat zugehen.
  7. Die Nichtbeachtung der Regeln kann dazu führen, dass Auftragsbestätigungen nicht oder nur verzögert bearbeitet werden können.

 

 Stand 06/2019

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu VOLLMER? Wünschen sich mehr Informationen zu unseren Produkten oder möchten ein individuelles Angebot? Rufen Sie uns einfach an!
AdresseVOLLMER WERKE Maschinenfabrik GmbH
Ehinger Straße 34
88400 Biberach/Riß